Die nachstehenden Gewährleistungsbedingungen der

regeln Ihre Rechte als Verbraucher gegenüber KECKEX im Falle von Material- oder Fabrikationsfehlern Ihres KECKEX-Produkts. Hier finden Sie Informationen zum Umfang, zur Dauer und Geltendmachung der Gewährleistung.

Durch die von KECKEX eingeräumte Gewährleistung bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer des Produktes unberührt. Ist Ihr Produkt fehlerhaft, können Sie sich daher in jedem Fall und ohne Einschränkungen auch an den Verkäufer des Produktes wenden.

I. Beginn und Dauer der Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt für alle Produkte jeweils mit dem Kaufdatum durch den Endnutzer.

a. Neugeräte

  • Gewährleistungsdauer: 12 Monate (gesetzliche Gewährleistung)¹
  • Gewährleistungsverlängerung: 24 Monate mit Registrierung über das Service-Portal²

b. Gebraucht- und Vorführgeräte

Auf alle Gebraucht- und Vorführgeräte sowie Lagermaschinen, direkt von KECKEX bezogen, gewähren wir eine reguläre Gewährleistung von 12 Monaten. Werden die Maschinen innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum verkauft, gilt die Gewährleistung von 12 Monaten ab dem Verkaufsdatum und der Registrierung über unser Service-Portal.

c. Reparaturen

Für alle durch KECKEX durchgeführten Reparaturen gewähren wir eine Gewährleistung von 12 Monaten auf den Umfang der Reparatur.

d. Ersatzteile

Für Ersatzteile gewähren wir bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gewährleistung von 12 Monaten.

Durch Ersatzlieferungen aus Gewährleistungsgründen oder kostenlose Nachbesserungen in der Gewährleistungszeit tritt weder eine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungszeit ein, noch beginnt die Gewährleistungszeit von Neuem.

II. Geltendmachung der Gewährleistung

Um während der Gewährleistung auftretende Material- oder Herstellungsfehler gegenüber KECKEX geltend zu machen, erkundigen Sie sich bitte über die einzelnen Möglichkeiten im KECKEX Service-Portal unter www.keckex.com oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Für die Anerkennung jeglicher Gewährleistungsansprüche ist die Vorlage eines maschinell erstellten Kaufbeleges (Kopie ausreichend) erforderlich, aus dem Kaufdatum und Typenbezeichnung hervorgehen. Diese Kopie muss bei eventuellen Einsendungen beigelegt werden. Zusätzlich wird ein korrekt und vollständig ausgefüllter Gewährleistungsantrag benötigt. Dieser ist im Service-Portal auf www.keckex.com erhältlich.

III. Voraussetzungen für eine Gewährleistungszusage

  • Es handelt sich bei dem erworbenen Produkt um ein unter Punkt I aufgeführtes Produkt.
  • Die Mängelrüge muss vor Ablauf der Gewährleistungszeit unverzüglich nach Entdeckung des Mangels mittels Gewährleistungsantrag bei uns eingehen.

IV. Inhalt und Umfang der Gewährleistung

  • Innerhalb der Gewährleistungszeit auftretende Material- oder Herstellungsfehler beseitigt KECKEX oder ein autorisierter Service-Partner von KECKEX kostenlos, entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz/Tausch der betreffenden Teile/Geräte. Ausgetauschte Teile/Geräte gehen in das Eigentum von KECKEX über.
  • Für Reparaturen während der Gewährleistungszeit werden keine Leihgeräte gestellt bzw. hierfür keine Kosten übernommen.
  • Die Gewährleistung umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegenüber KECKEX.
  • Erfüllungsort der Gewährleistung ist direkt beim Hersteller oder bei einem vom Hersteller autorisierten Service- bzw. Vertriebspartner.
  • Innerhalb der Gewährleistung anfallende Transportkosten für Reparaturen werden nicht vom Hersteller oder Vertriebspartner übernommen. Diese werden dem Kunden verrechnet.

V. Einschränkung der Gewährleistung

Die Gewährleistung erlischt, wenn Fehler oder Mängel zurückzuführen sind auf:

  • gebrauchsüblichen Verschleiß, insbesondere bei
    • Dichtungen nach 4 Monaten (unabhängig der Laufleistung)
    • Pumpensets nach 4 Monaten (unabhängig der Laufleistung)
  • fehlerhafte Aufstellung oder Installation, z. B. Nichtbeachtung der Gebrauchs- oder Inbetriebnahmeanleitung.
  • bestimmungswidrige Nutzung sowie unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, z. B. Verwendung ungeeigneter Chemikalien.
  • äußere Einwirkungen, z. B. Fremdbeschädigungen, Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige Naturereignisse.
  • Reparaturen oder Änderungen, die nicht von KECKEX oder einer von KECKEX autorisierten Stelle vorgenommen wurden.
  • Verwendung von Nicht-Originalzubehör oder Nicht-Originalersatzteilen von KECKEX.
  • Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren.
  • Nichtbeachten von Betriebs-, Aufbewahrungs- und Transportvorgaben, die in der Betriebsanleitung beschrieben sind.

¹ Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum des Kaufes.
² Durch regelmäßige Wartungen laut KECKEX Servicebericht (mindestens einmal pro Jahr) wird die Gewährleistungsdauer auf 24 Monate verlängert. Die Wartung kann direkt bei KECKEX oder einem teilnehmenden Fachhändler bzw. Vertriebspartner erfolgen. Voraussetzung ist die Registrierung der Maschine im Service-Portal innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum.

Gelta

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